Qualifikationsziel

Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Qualifikation sind EntspannungstrainerInnen selbstständig in der Lage, bewährte Entspannungsverfahren wie das Autogene Training und die Progressive Muskelentspannung in Kursen und Seminaren, in Therapie und Arztpraxen, in Schulen und Sportvereinen zu vermitteln.

Liegen die übrigen beruflichen Vorraussetzungen vor, erkennen auch Krankenkassen diese Qualifikation als Kursleiter*innenqualifikation im Sinne des § 20 SGB V an.

EntspannungstrainerInnen erlernen mit dieser Qualifikation zudem ergänzende Kurzentspannungsübungen für den Alltag sowie Grundlagen der Aromatherapie.

Zusätzlich werden Kenntnisse zur Organisation und Vermarktung eines Präventionsangebotes vermittelt.